PFLEGESTUFE 1 „Erheblich Pflegebedürftige"
Personen, die für mindestens zwei Verrichtungen im Bereich Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens einmal täglich Hilfe benötigen. Außerdem besteht bereits ein Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung mehrmals pro Woche.
Monatlicher Pflegesatz für die stationäre Pflege: 1023 €
PFLEGESTUFE 2 „Schwerpflegebedürftige"
Personen, die mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität benötigen. Außerdem ist mehrmals pro Woche eine hauswirtschaftliche Versorgung notwendig.
Monatlicher Pflegesatz für die stationäre Pflege: 1.279 €
PFLEGESTUFE 3 „Schwerstpflegebedürftige"
Diese Personen bedürfen täglich rund um die Uhr und auch nachts der Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Eine hauswirtschaftliche Versorgung ist mehrmals die Woche notwendig.
Monatlicher Pflegesatz für die stationäre Pflege: 1.550 €